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Ethische Richtlinien
I. Allgemeine
Pflichten
1. Berufliche Ausbildung
Die/Der BiodynamischeTherapeutIn verfügt über eine theoretische und
praktische Ausbildung in Biodynamischer Psychologie.
2. Persönlicher Prozess
(Selbsterfahrung)
Die/Der TherapeutIn hat selbst einen psychotherapeutischen Prozess
durchlaufen.
Dieser Prozess ist unerlässlicher Bestandteil der Ausbildung.
3. Supervision
Die/Der TherapeutIn unterzieht sich einer Kontrolle oder Supervision
durch eine qualifizierte Drittperson oder hat sich einer solchen
bereits unterzogen. Ergeben sich im Verlauf der therapeutischen Praxis
gravierende Schwierigkeiten, nimmt sie/er die Supervision wieder auf.
4. Eigene Entwicklung / Weiterbildung
Die/Der TherapeutIn bildet sich persönlich und fachlich weiter.
5. Öffentlichkeit und Werbung
Bei der Abgabe von Informationen an die Öffentlichkeit Presseartikel,
Radio- oder Fernsehberichte, Aussenwerbung, Zeitungsinserate,
Vorträge, Dokumentationen - hat die/der TherapeutIn ihren Beruf in
Praxis und Theorie integer, zurückhaltend und präzise zu
repräsentieren. Öffentliche Auftritte unter dem Namen des
Berufsverbandes sind nur nach Absprache mit demselben erlaubt.
II. Pflichten
gegenüber KlientInnen
1. Information über die ethischen
Richtlinien
Die/Der Biodynamische TherapeutIn verpflichtet sich, die ethischen
Richtlinien des Berufs-
verbandes einzuhalten und seine Klientlnnen über diese Richtlinien zu
informieren.
Dabei muss auch die Existenz einer Beschwerdeinstanz -der Ethischen
Kommission -,
an die sich Klientinnen im Falle einer Verletzung der ethischen
Richtlinien wenden
können, ausdrücklich erwähnt werden.
2. Berufsgeheimnis
Die/Der TherapeutIn ist verpflichtet, bei der Berufsausübung sämtliche
Regeln der
Geheimhaltung zu wahren. Alle Informationen, die er über Klientlnnen
erhält, sind
vertraulich, ob sie nun von Klientlnnen selbst oder von Dritten
stammen.
Co-Therapie: Erfordert der therapeutische Prozess die Mitwirkung einer
weiteren Person,
so darf die/der TherapeutIn persönliche Informationen nur im
Einverständnis mit den KlientInnen
weitergeben. Im Falle eines co-therapeutischen Prozesses gilt dieses
Einverständnis
als vorausgesetzt.
3. Vertrag, Sorgfaltspflicht, Präsenz
Die/Der TherapeutIn schliesst mit seinen KlientInnen einen Vertrag ab,
in welchem die
Methoden, die Häufigkeit, die Länge und die Bezahlung der Sitzungen
eindeutig
festgelegt sind, und verpflichtet sich hierbei, die KlientInnen in der
bestmöglichen Weise
zu unterstützen. Er respektiert die Grenzen des inneren Prozesses der
Klientlnnen.
Beiziehung von Dritten: Erfordert es das Wohl der KlientInnen,
verpflichtet sich die/der TherapeutIn zum Beizug einer Drittperson im
Rahmen der Mitbetreuung oder der CoTherapie.
4. Zurückhaltungspflicht, Respekt und
Macht
Die/Der TherapeutIn übt unter allen Umständen persönliche
Zurückhaltung. Sie/Er respektiert
die persönlichen, körperlichen, spirituellen, religiösen und
politischen Grenzen der
Klientlnnen. Die/Der TherapeutIn benutzt seine Position als Autorität,
um die individuelle
Entwicklung und Autonomie der Klientlnnen zu fördern und keinesfalls
zur persönlichen
Erhöhung. Die/Der TherapeutIn gibt ehrlich Auskunft über ihre/seine
Ausbildung und Fähigkeiten,
über die Grenzen der Therapie, über ihre/seine Art der Wahrnehmung und
die Interaktionsform
zwischen ihr/m und der/m Klientin/en. Sie/Er ist sich darüber im
Klaren, dass andere direkte oder
indirekte Beziehungen zur/m Klientin/en die therapeutische Beziehung
beeinträchtigen können.
Sie/Er vermeidet oder klärt solche Beziehungen.
5. Sexualität
Die/Der TherapeutIn unterlässt jeglichen sexuellen Kontakt mit
KlientInnen. Sie/Er kann jedoch
das Bewusstsein über die eigene Sexualität dazu verwenden, die
KlientInnen in deren
psychosexueller Entwicklung zu begleiten.
6. Verantwortung der Klienten
Die/Der TherapeutIn macht Klientlnnen auf deren
Eigenverantwortlichkeit und auf die
Notwendigkeit der permanenten und aktiven Mitwirkung am
therapeutischen Prozess
aufmerksam.
7. Beurteilung, andere
Therapie-Empfehlungen, therapeutischer Wechsel
Die/Der TherapeutIn beurteilt regelmässig Stand und Entwicklung des
therapeutischen
Prozesses sowie dessen Nützlichkeit für die/den Klientin/en. Die/Der
TherapeutIn ist sich über die
spezifische Form der Bindung, die eine vorangegangene Therapie mit
BerufskollegInnen
mit sich bringt, im Klaren. Im Rahmen einer Vorbereitungsbesprechung
im Hinblick auf
einen therapeutischen Wechsel trägt sie/er zur Analyse und Klärung
dieser Bindung bei.
8. Gruppen
Für die Gruppentherapie gelten prinzipiell dieselben ethischen
Richtlinien wie für die
Einzeltherapie. Die Situation stellt sich insofern anders, als die/der
TherapeutIn die Bedürfnisse
der Gruppe im Wechselspiel mit denjenigen der Einzelnen ausbalancieren
muss.
In diesem Sinne passen sich die ethischen Richtlinien an.
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